Regelungen zur Beschaffung von Gegenständen

Diese Regelungen enthalten zusätzlich zu den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) weitere verpflichtende Regelungen zur Beschaffung von Gegenständen bis 800 Euro sowie Gegenständen und anderen Investitionen über 800 Euro (Positionen 0831 und 0850 im Finanzierungsplan) und sind Bestandteil des Zuwendungsbescheides, Stand Januar 2023.

Inhaltsverzeichnis

Abweichungen von der im Antrag aufgeführten Gegenstände bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Falls Gegenstände, die mit Hilfe von Zuwendungen erworben oder hergestellt werden, während des Bewilligungszeitraums von Ihnen für den Zuwendungszweck nicht mehr verwendet oder benötigt werden, wird das Umweltbundes nach Ihrer Mitteilung nach Nummer 5.5 ANBest-P und nach Anhörung über die weitere Verwendung der Gegenstände entscheiden.

 

Gilt für Gegenstände nach Position 0831 des Gesamtfinanzierungsplans

Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums können Sie über die Gegenstände, die mit Hilfe der Zuwendung erworben oder hergestellt werden und deren Wert 800,00 Euro im Einzelfall nicht übersteigt, frei verfügen.

 

Gilt für Gegenstände nach Position 0850 des Gesamtfinanzierungsplans

Der Zuwendungsempfänger hat die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks beschafften Gegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungswert 800,00 Euro (ohne Umsatzsteuer) übersteigt, zu inventarisieren. Soweit aus besonderen Gründen der Bund Eigentümer ist oder wird, sind die Gegenstände in dem Inventar besonders zu bezeichnen.

Für die Gegenstände, die mit Hilfe der Zuwendung erworben oder hergestellt werden und deren Wert 800,00 Euro im Einzelfall übersteigt, haben Sie bei Antragstellung einen Vorschlag zu erarbeiten, ob diese

  • für andere wissenschaftliche Arbeiten verwendet oder
  • veräußert werden sollen und das ⁠UBA⁠ an dem Teil des Erlöses, der sich aus dem Verhältnis der ursprünglichen Zuwendung zu den Gesamtausgaben für den zu Lasten der Zuwendung beschafften Gegenstand ergibt, zu beteiligen oder deren Restwert abzugelten ist.

Im Zuwendungsbescheid werden wir Ihnen schriftlich mitteilen, welche Maßnahme von Ihnen zu treffen ist.

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 Verbändeförderung