Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis

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Antarktischer Krill

Unter anderem, um die Überfischung des Antarktischen Krills zu verhindern, wurde CCAMLR ins Leben gerufen.

Quelle: Uwe Kils / via Wikimedia Commons

Angesichts des wachsenden Interesses an der Nutzung der Ressourcen der Antarktis wurde am 20. Mai 1980 das Übereinkommen über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (Convention on the Conservation of Antarctic Marine Living Resources, CAMLR-Konvention) beschlossen. Das Übereinkommen trat am 7. April 1982 in Kraft.

Der Anlass für das Übereinkommen über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (Convention on the Conservation of Antarctic Marine Living Resources – CAMLR Convention) war wie so oft ein negativer: Angesichts der starken Überfischung von Beständen in kürzester Zeit (die damalige UdSSR hatte innerhalb von zwei Fangsaisons den Marmorbarsch niedergefischt) wurde dieses Abkommen ausgehandelt. Ein weiterer Grund bestand in der Gefahr der Überfischung der Krillbestände. Das Abkommen war das erste, das einen Ökosystemansatz zum Schutz und Management der lebenden Meeresschätze integrierte.

Das Übereinkommen betrifft alle Spezies lebender Organismen – also Fische, Weich- und Schalentiere und sogar Vögel im Gebiet südlich des 60. Längengrades und des Gebietes zwischen diesem Längengrad und der antarktischen Konvergenz (Konventionsgebiet). Ziel des Übereinkommens ist die Erhaltung der lebenden Meeresschätze im Südpolarmeer, wobei der Begriff der „Erhaltung“ die rationelle Nutzung umfasst.

Zur Durchsetzung und Überwachung dieses Übereinkommens wurde die Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (Commission for the Conservation of Antarctic Marine Living Resources, CCAMLR) mit Sitz in Hobart, Australien gegründet. Auf den Jahrestagungen beschließt sie Erhaltungsmaßnahmen (Conservation Measures), indem sie beispielsweise Quoten für den Fischfang in antarktischen Gewässern festlegt und deren Einhaltung kontrolliert oder Meeresschutzgebiete zum Schutz der marinen ⁠Biodiversität⁠ ausweist.

Eine zunehmende Bedrohung für das empfindliche ökologische Gleichgewicht stellt der illegale Fischfang (illegal, unregulated and unreported fishing, IUU) dar, durch den nicht nur die Fischbestände, sondern auch der Bestand von Seevögeln und Robben gefährdet wird. Immer wieder werden von den Anrainerstaaten Schiffe beim verbotenen Fischfang überrascht und der Fang beschlagnahmt. Eine umfassend wirksame Bekämpfung des IUU-Fischfangs ist in den unwirtlichen und weitläufigen antarktischen Gewässern jedoch schwierig.