Notfälle in der Antarktis

Menschliche Tätigkeiten in der Antarktis bringen immer das Risiko eines Unfalls oder einer Havarie mit sich. Durch die Abgeschiedenheit und Größe des Antarktis-Vertragsgebietes und die oft harschen Wetterbedingungen ist nicht immer sofort Hilfe vor Ort. Nicht nur die menschliche Sicherheit ist dann mitunter in Gefahr, es drohen auch schwere Umweltschäden.

Im Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz (AUG) ist festgeschrieben, dass deutsche Betreiber von Aktivitäten in der Antarktis umweltgefährdende Notfälle unverzüglich dem Umweltbundesamt (⁠UBA⁠) mitteilen müssen.

Im Notfall sollen insbesondere Angaben darüber gemacht werden, welche Gegenmaßnahmen der Betreiber allein oder in Kooperation mit Dritten ergriffen hat und zu welchem Ergebnis diese geführt haben.

Die Informationen leitet das UBA an das Sekretariat des Antarktis-Vertrags und den Ausschuss für Umweltschutz weiter.

Sollte der Fall eintreten, dass Einbringungen und Einleitungen in die Meeresumwelt erfolgt sind – beispielsweise, wenn ein Tank ausgelaufen ist – muss das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) informiert werden.

Das Umweltbundesamt ist unter folgendem Notfallkontakt zu erreichen:
telefonisch +49 (0)340 2103-0
per E-Mail antarktis [at] uba [dot] de

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie ist unter antarktis [at] bsh [dot] de erreichbar.

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