Fragen und Antworten zu Cradle to Cradle

Das Umweltbundesamt wird regelmäßig nach einer Einschätzung des Cradle to Cradle Designkonzepts und der Cradle to Cradle Zertifizierung gefragt. Das Umweltbundesamt arbeitet selbst seit vielen Jahren zu konzeptionellen Fragen der Kreislaufwirtschaft und zur Produktkennzeichnung. In den folgenden Fragen und Antworten (FAQ) stellen wir grundlegende Inhalte, Gemeinsamkeiten und Unterschiede dar.

Inhaltsverzeichnis

 

1. Was ist Cradle to Cradle?

Cradle to Cradle („von Wiege zu Wiege“, abgekürzt auch C2C) wurde Ende der 1990er-Jahre von dem deutschen Chemiker Michael Braungart und dem US-amerikanischen Architekten William McDonough als Designkonzept (siehe Frage 2) für Produkte entworfen. Das C2C-Designkonzept war zudem ein wesentlicher Ausgangspunkt für das weit verbreitete Circular Economy Konzept der Ellen MacArthur Stiftung.

Der Begriff Cradle to Cradle entstand vor dem Hintergrund der damals in den Umweltwissenschaften zunehmenden ganzheitlichen Produktbewertungen, die die Betrachtung des gesamten Lebensweges unter dem Stichwort „von der Wiege bis zur Bahre“ (from Cradle-to-Grave) diskutierten. Cradle to Cradle (C2C) drückt aus, dass im Idealfall eine fortlaufende Kreislaufführung aller Produkte/Materialien erreicht werden kann und soll. Umgangssprachlich wird der Begriff Cradle to Cradle daher häufig als synonym für „Kreislaufführung“ genutzt, auch ohne dass ein Bezug zum konkreten Konzept von McDonough und Braungart besteht.

Neben C2C als Designkonzept gibt es C2C auch als Produktzertifizierungssystem  (siehe Frage 9). Zertifizieren lassen kann sich grundsätzlich so gut wie jedes Produkt, das die gesetzlichen Mindestkriterien für den Markteintritt einhält. Je nachdem ob/wie weit darüber hinaus die vollständigen, seitens C2C definierten Kriterien in Bezug auf das Produkt dann umgesetzt werden, erhält es ein C2C-Zertifikat, wobei nach der aktuellen C2C certified-Version 4.0 zwischen den Stufen Bronze, Silber, Gold oder Platin unterschieden wird. Für die Auszeichnung von Produkten arbeitet das private Cradle to Cradle Products Innovation Institute zusammen mit von ihm anerkannten Gutachtern, die die Hersteller, die ein Produkt auszeichnen möchten, bei der Beantragung unterstützen.

Die als weitere Organisation bestehende Cradle to Cradle NGO wird in diesen FAQ nicht betrachtet.

 

2. Was bedeutet Crade-to-Cradle als Designkonzept?

Design nach C2C basiert auf drei wesentlichen Prinzipien (siehe hierzu die Webseite des Beratungsunternehmes EPEA sowie Ceschin und Gaziulusoy (2019)1:

Abfall = Nahrung

Beim ersten Prinzip geht es nicht um die Betrachtungsweise, dass Abfall verringert oder vermieden werden soll, sondern Systeme sollen so designt werden, dass alle „Outputs“ wieder als Stoffe in anderen Prozessen aufgenommen werden. Damit sollen Kreisläufe aus der Natur auf menschliche Produktions-Konsum-Systeme übertragen werden. Materialien werden hierzu in „biologische und technische Nährstoffe“ eingeteilt, die in offenen bzw. geschlossenen Kreisläufen wieder in Naturprozesse (biologischer Kreislauf) oder ins Recycling (technischer Kreislauf) eingehen. Ein Produkt sollte dabei entweder nur auf „eine Nährstoffart“ zurückgreifen oder leicht in biologische und technische Nährstoffe getrennt werden können. Emissionen in die Umwelt sollen prinzipiell als Nährstoffe dienen.

Biologische Nährstoffe wie Naturmaterialien oder Biopolymere sollen in Verbrauchsgütern bzw. Produkten mit Umwelteinträgen Verwendung finden (z. B. Bremsbeläge, Schuhsohlen), bioabbaubar sein und keine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen.

Technische Nährstoffe, synthetischer oder mineralischer Art, sollen in Gebrauchsgütern eingesetzt werden und ohne qualitative Einbußen wiederverwendet bzw. wiedergewonnen werden, oft auch im Rahmen von Produkt-Service-Systemen.

Nutzung erneuerbarer Energien

C2C wird von der Vision geleitet, dass die im gesamten Lebenszyklus eines Produktes genutzte Energie erneuerbar ist und es daher auch keiner Einschränkung des Energieverbrauchs bedarf. Dies umfasst Energie aus Photovoltaik, Wind, Erdwärme, Wasserkraft und ⁠Biomasse⁠.

Respektieren von Vielfalt

„Designinspirationen aus der Natur“ dienen als Rahmen, um Lösungen zu designen, die ⁠Biodiversität⁠ sowie sozio-kulturelle und konzeptionelle Vielfalt ermöglichen.

Bei dem Crade-to-Cradle Designkonzept handelt es sich um ein Leitbild für ein ideales Wirtschaften der Zukunft, wobei zunächst nicht berücksichtigt wird, ob es die notwendigen erneuerbaren Energien, Materialien sowie Recyclingstrukturen und -techniken (schon) gibt und ob sie in ausreichender Menge zur Verfügung stehen (werden).

Zu den Stärken und Schwächen des Designkonzepts siehe auch Frage 4.

1 Fabrizio Ceschin, Idil Gaziulusoy (2019): Design for Sustainability – A Multi-level Framework from Products to Socio-technical Systems. Routledge.

 

3. Was ist das Grundverständnis des UBA für eine Kreislaufwirtschaft?

Die Kreislaufwirtschaft wird als Teil einer ressourceneffizienten, nachhaltigen Lebens- und Wirtschaftsweise gesehen, die über die klassische Abfallwirtschaft hinaus alle Phasen von Material- und Produktlebenszyklen in die Betrachtung miteinbezieht. Sie dient der Schonung natürlicher Ressourcen und des Klimas, dem Schutz der Umwelt sowie der menschlichen Gesundheit unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips. Darüber hinaus zielt sie auf die Rohstoffsicherung ab.

Grundsätzlich ist die Vermeidung von Abfällen und Reststoffen der Kreislaufführung vorzuziehen. Ist dies nicht möglich, sollten die Materialien möglichst in gleich- oder höherwertigen Kreisläufen geführt werden mit dem Ziel, Primärmaterialien durch Sekundärmaterialien zu ersetzen und damit den Einsatz von Primärmaterialien einzusparen. Allerdings ist Recycling kein Selbstzweck, sondern nur erstrebenswert, wenn es zu den Zielen der Kreislaufwirtschaft in positiver, d. h. ökologisch sinnvoller Weise beiträgt. Kaskadennutzungen und auch eine endgültige Beseitigung, zum Beispiel bei einer notwendigen Ausschleusung schadstoffhaltiger Abfälle, sind daher als integrale Bestandteile in einer Kreislaufwirtschaft erforderlich. Eine besondere Bedeutung in einer Kreislaufwirtschaft kommt dem Design von Produkten zu. Hier entscheidet sich, ob ein ⁠Erzeugnis⁠ langlebig ist, ob es repariert werden kann oder ob sich am Produktlebensende zum Beispiel Bauteile wiederverwenden oder Materialien recyceln lassen.

Kreislaufwirtschaft kann nur gelingen, wenn alle Akteure entlang einer Wertschöpfungskette dies als ein gemeinsames Ziel verfolgen, ihr Handeln danach ausrichten und lebenswegübergreifend nach Lösungen für funktionierende Kreisläufe suchen – über Information, Kommunikation und Kooperation.

Im Februar 2020 veröffentlichte das ⁠UBA⁠ neun miteinander verschränkte Leitsätze einer Kreislaufwirtschaft, welche die wesentlichen Grundzüge einer solchen Wirtschaftsweise darlegen. Die neun Leitsätze sprechen Begriffseinordnungen, Geltungsbereich, Ziele, Aufwandsmaßstab, Materialkreisläufe, Vermeidung, Design, Schadstoffe sowie Verantwortung für die Kreislaufwirtschaft an. Die Leitsätze sollen Orientierung bei der Ausgestaltung der Kreislaufwirtschaft vermitteln –sie beschreiben „als gemeinsamen Nenner“ die Zielsetzungen, Gestaltungsräume, Handlungsmaßstäbe sowie wichtige Stellgrößen, Anforderungen und Erfolgsfaktoren.

Ebenso stellt das UBA jährlich aktualisierte Daten zum Ressourcenverbrauch und Abfallwirtschaft und insbesondere zu Verwertung und Entsorgung ausgewählter Abfallarten bereit.

 

4. Was sind Stärken und Schwächen des C2C-Konzeptes?

Sowohl das C2C-Designkonzept als auch die Leitsätze des Umweltbundesamtes zur Kreislaufwirtschaft verfolgen im weiteren Sinne das Ziel einer dauerhaft umweltverträglichen Wirtschaftsweise. In einigen Bereichen ähneln die ⁠UBA⁠-Leitsätze zur Kreislaufwirtschaft daher dem C2C-Designkonzept (wie bei der Schadstoffreduktion, dem recyclingfähigem Produktdesign und der Schließung von Materialkreisläufen als Ziel). Allerdings gibt es auch grundlegende Unterschiede, die sich sowohl auf die theoretische Fundierung als auch die Anschlussfähigkeit an die aktuellen technischen, wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen beziehen. Deutliche Unterschiede der UBA-Position zum C2C-Ansatz bestehen insbesondere bei den folgenden Aspekten:

  • Abfallvermeidung
  • Rolle der Kompostierung
  • Schadstoffausschleusung und Abfallverbrennung als unverzichtbarer Bestandteil einer Kreislaufwirtschaft
  • Bewertung von Recyclingfähigkeit und Rezyklatgehalt bei der Produktkennzeichnung

Diesen Themen ist daher zusätzlich zu den folgenden Ausführungen jeweils eine eigene Frage gewidmet (zur Abfallvermeidung siehe Frage 5, zur Kompostierung siehe Frage 6, zur Abfallverbrennung siehe Frage 7, zum Recycling siehe Frage 8).

C2C fokussiert insbesondere auf die Eliminierung und Minimierung toxischer Substanzen und auf das Themenfeld „alternative Geschäftsmodelle“ durch neue Formen der Zusammenarbeit von C2C-Unternehmen in der Lieferkette.

C2C hat bei vielen Unternehmen, die sich zuvor wenig für Nachhaltigkeitsaspekte interessiert haben, Interesse geweckt und unterstützt - konsequent angewandt - weitreichende Innovationen. Ein Grund, warum das C2C-Konzept bei Designer*innen gut ankommt, ist die inspirierende, visionäre Betrachtungsweise: Statt „weniger schädlich“ liegt der Fokus auf „mehr Nutzen“. Beispielsweise sollen C2C-Materialien oder -Produkte nicht „weniger klimaschädlich“ oder „klimaneutral“, sondern „gut fürs Klima“ sein. Es geht um „Öko-Effektivität“ und nicht um „Öko-Effizienz“.

Kritische Distanz seitens des Umweltbundesamtes, aber auch von Umweltwissenschaftlerinnen*wissenschaftlern und Ökobilanz-Expertinnen*Experten, gibt es zu den folgenden Punkten (siehe Ceschin und Gaziulusoy (2019)2 sowie Bjørn und Hauschild (2013)3:

  1. Durch den vorherrschenden Blick von C2C auf Toxizität können andere Umweltauswirkungen übersehen werden, die bei Betrachtung der gesamten Bandbreite an Wirkungen auffallen würden. Da C2C-Produkte beispielsweise Energieverbrauch und -effizienz nicht fokussieren, d.h. keine spezifischen Effizienzanforderungen für Produkte und Prozesse stellen, schneiden sie in aktuellen Ökobilanzbetrachtungen (nach ISO 14040/44) mitunter schlechter ab als ökoeffiziente Referenzprodukte. (Ein Grund dafür kann sein, dass C2C in seiner Vision von ausschließlich erneuerbaren Energien ausgeht, die im Gegensatz zum derzeitigen Energiemix das Ergebnis in den Ökobilanzen dann so verbessern würde, dass der absolute Energieverbrauch keine wesentliche Rolle mehr spielt.)

  2. Obwohl C2C einen motivierenden Ansatz darstellt, gibt es viele praktische / technische Einschränkungen und der Ansatz sollte nicht dogmatisch als Designkonzept für alle Anwendungsfelder verstanden sein. Er ist nur bedingt anwendbar bei komplexen Produkten wie elektronischen Leiterplatten, die in der Praxis nicht oder nur sehr eingeschränkt recycelt werden können. Für bestimmte Elemente / Verbindungen lassen sich auch aktuell keine Alternativen finden, die recyclingfähig (und nicht toxisch) sind, ohne, dass die Funktionalität der Produkte beeinträchtigt würde.

  3. Mit biologischen Nährstoffen im C2C-Sinne verbinden sich zwei kritische Punkte:

    (a) ohne Mikro- oder Makronährstoffe (wie Stickstoff, Phosphor oder Kalium) oder ohne strukturbildende Bestandteile bringen sie bei bzw. nach einer Kompostierung dem Boden keinerlei Nutzen. Der bioabbaubare Kunststoff PLA wird beispielsweise mikrobiell nur zu Wasser und Kohlendioxid zersetzt, welche weder technisch noch energetisch nutzbar sind. PLA könnte aber stattdessen durch anaerobe Verwertung (Vergärung) oder Verbrennung energetisch nutzbringend verwertet werden. 

    (b) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Freisetzung biologischer Nährstoffe ungeplante Umweltauswirkungen im ⁠Ökosystem⁠ hervorrufen (und zum Beispiel die ⁠Biodiversität⁠ beeinflusst).

  4. Aufbauend auf seinen Grundprinzipien wie Abfall = Nahrung, hat C2C keinerlei Bedenken mit Ressourcenverschwendung und stetigem ökonomischem Wachstum. Aber selbst bei 100% geschlossenen Kreisläufen, die auf komplette Recyclingfähigkeit setzen, braucht es dafür in der Praxis auch wiederum Ressourcen und Energie. Für das von C2C befürwortete kontinuierliche Wachstum werden weitere Primärressourcen inklusive neuer Agrarflächen für biobasierte Materialien auf Kosten der Biodiversität notwendig.

Es wäre aus Sicht des UBA daher wünschenswert, wenn sich C2C mit seiner positiven Inspirationskraft konzeptionell und methodisch mit Ansätzen ergänzt, die umfassender Umweltauswirkungen identifizieren und diese dadurch berücksichtigen können.

2 Fabrizio Ceschin, Idil Gaziulusoy (2019): Design for Sustainability – A Multi-level Framework from Products to Socio-technical Systems. Routledge.
3 Anders Bjørn, Michael Z. Hauschild (2013)3: Absolute versus Relative Environmental Sustainability – What can the cradle‐to‐cradle and eco‐efficiency concepts learn from each other? Journal of Industrial Ecology 17/2, 321-332.

 

5. Worin liegen die Vorteile der Abfallvermeidung im Vergleich zu einem an die Natur angelehnten „Verschwendungsgedanken“?

Das C2C-Designkonzept (siehe Frage 2 und Frage 4) wirbt mit dem Verschwendungsgedanken, da die Natur ja auch verschwenderisch sei. Das Thema Ressourcenschonung durch Vermeidung spielt keine Rolle. Der Gedanke, dass Verzicht nicht nötig ist, ist vermutlich eine wesentliche Ursache für den Erfolg des C2C-Konzepts. Indem suggeriert wird, dass alles beliebig oft im Kreis geführt werden kann und dann automatisch umweltfreundlich ist, wird verschwiegen, dass sowohl für die Gewinnung der Primärrohstoffe als auch für das Recycling und die Substitution von Primärrohstoffen durch Sekundärrohstoffe jeweils Energie und Ressourcen (wie Wasser, Fläche) aufgebracht werden müssen. Je mehr Material im Kreis geführt wird, umso mehr Energie und Ressourcen werden dafür benötigt. Zudem geht bei jedem Recyclingschritt unvermeidbar Material verloren, d. h. ohne Einspeisung von Primärmaterial wird es prinzipiell nie gehen. Daher greift der C2C-Gedanke zu kurz.

Auch im sogenannten „biologischen Kreislauf“ des C2C-Konzeptes sollte aus Sicht des ⁠UBA⁠ von Verschwendung abgesehen werden. Die Natur ist nicht verschwenderisch, auch wenn das vielleicht auf den ersten Blick so aussieht. Jede prächtige Blüte und alles üppige Grün verfolgt den Zweck die Art zu erhalten und zu verbreiten. ⁠Biomasse⁠ ist bereits heute ein knappes Gut und im Zuge der Bioökonomie und der Abkehr vom Einsatz fossiler Rohstoffe soll sie Rohstoffe für immer mehr Wirtschaftsbereiche liefern. Verschwendung würde unter diesen Umständen zur immer schnelleren Abholzung der Wälder, Ausweitung der Intensivlandwirtschaft und Zuspitzung von Nutzungskonkurrenzen führen.

Die Vermeidung von Abfällen und Reststoffen ist aus den oben genannten Gründen auch gemäß der fünfstufigen Abfallhierarchie im Kreislaufwirtschaftsgesetz dem Recycling von Abfällen grundsätzlich vorzuziehen (vgl.§ 6 KrWG). Abfälle, die z. B. durch eine lange Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten gar nicht erst entstehen, erzeugen auch keine Umweltbelastungen, die sonst bei ihrer Sammlung und Sortierung, sowie der weiteren Verwertung oder Beseitigung entstehen würden. Abfallvermeidung ist für Deutschland dabei nach wie vor ein herausforderndes Thema: die Abfallmengen stagnieren oder steigen sogar. Bisher zeigt sich noch keine deutliche Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Abfallaufkommen (Abfallintensität).

Abfallvermeidung muss daher im gesamten Lebenszyklus von Produkten berücksichtigt werden – beim Design und der Produktion von Produkten, über Konsum, Reparatur und Wiederverwendung. Schon beim Design muss beispielsweise mitgedacht werden, dass Produkte reparierbar und langlebig sind.

Die Fortschreibung des Abfallvermeidungsprogramms aus dem Jahr 2021 fasst die politischen Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung und der Länder zur Senkung der Abfallmengen zusammen.

 

6. Welche Rolle kann die Kompostierung in einer Kreislaufwirtschaft spielen?

C2C sieht, wie erwähnt, im Designkonzept (siehe Frage 2) zwei Kreislaufarten vor, den technischen und den biologischen. Im biologischen Kreislauf sieht C2C für Produkte aus nachwachsenden bzw. biogenen Rohstoffen die Rückführung von Nährstoffen und Humus mittels Kompostierung als primäres Ziel und einzige Form der Kreislaufführung an.

Die Kompostierung - oder auch die Vergärung - ist für viele Abfälle aus unbehandelten pflanzlichen oder tierischen Materialien ebenfalls aus Sicht des ⁠UBA⁠ sinnvoll. Dabei können Nährstoffe und Humusbestandteile aus klassischen Bioabfällen, aber auch aus Speiseabfällen oder Abfällen aus der Lebensmittelindustrie, im Kreislauf geführt werden. Die Kompostierung ist jedoch nicht für alle Abfälle aus natürlichen Rohstoffen ein hochwertiger Entsorgungsweg. Häufig gibt es weitaus hochwertigere Recyclingverfahren, bei denen die Materialien zurückgewonnen werden können. Beispielsweise sind Papier oder Textilien aus Naturfasern zwar kompostierbar, aber hochwertig ist diese Art der Entsorgung nicht. Aus Papier lässt sich durch Recycling neues Papier herstellen und hochwertige Baumwollfasern haben im Textilrecycling einen deutlich größeren positiven Umweltnutzen als wenn man sie kompostieren lässt. Die Eigenschaft der Kompostierbarkeit deutet in der Regel auf die Verwendung von natürlichen Rohstoffen und einen weitgehenden Verzicht auf Schadstoffe hin.  Die Verwendung von natürlichen Rohstoffen und ein weitgehender Verzicht auf Schadstoffe sind sinnvolle Ziele bei der Herstellung bestimmter Produkte. Das bedeutet aber nicht, dass die Kompostierung der hochwertigste Entsorgungsweg für diese Produkte ist.

Die Entsorgung bestimmter Produkte über den Biomüll ist sogar verboten. Die Kompostierung beispielsweise von Textilien, Papier oder bioabbaubaren Verpackungsmaterialien aus dem Haushaltsabfall ist in Deutschland weder rechtlich noch technisch vorgesehen. Diese Abfälle sind nach Anhang 1 der Bioabfallverordnung nicht zur Entsorgung in der Bioabfallsammlung zugelassen. Denn viele dieser Materialien bauen sich nicht schnell genug biologisch ab, um bei einer Behandlung in Kompostierungs- oder Vergärungsanlagen vollständig abgebaut zu werden. Die Düngemittelverordnung fordert darüber hinaus, dass in den Boden eingebrachte Stoffe immer auch einen Nutzen haben müssen, z. B. als Nährstoffe, Bodenverbesserer etc., was z. B. bei kompostierbaren Kunststoffen nicht der Fall ist.

Das UBA sieht daher für etliche Produkte aus nachwachsenden Rohstoffen die Kompostierbarkeit nicht als primäres Ziel der Kreislaufwirtschaft. Für eine Reihe von Produkten des sogenannten „biologischen Kreislaufs“ sind für das UBA neben der Abfallvermeidung die Langlebigkeit, Reparaturfähigkeit, Wiederverwendbarkeit, Recyclingfähigkeit und Rezyklateinsatz als primäre Ziele anzusehen (z. B. bei Textilien und Papier).

Sofern es sich um umweltoffene Anwendungen von Produkten handelt oder eine hohe Wahrscheinlichkeit für den Verbleib in der Umwelt besteht, wird deren biologische Abbaubarkeit jedoch auch von UBA als ein Kriterium gefordert (z. B. Waschmittel, Schmierstoffe).

Eine strikte Trennung zwischen einem biologischen und einem technischen Kreislauf ist aus Sicht des UBA zudem nicht sinnvoll und kommunikativ verwirrend. Als Beispiele seien hier solche Materialien genannt, die im Rahmen der Bioökonomie aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden, dann aber wegen ihrer fehlenden Abbaubarkeit trotzdem dem technischen Kreislauf zuzuordnen sind – beispielsweise ein synthetisches Polymer (wie Polyethylen) auf Basis nachwachsender Rohstoffe. Zudem fügen sich einige Produkte mit positiven Umwelteigenschaften, wie z. B. textile Mischgewebe mit langer Haltbarkeit, nur schlecht in einen der beiden Kreisläufe ein.

 

7. Warum ist die Abfallverbrennung ein unverzichtbarer Teil einer Recyclingwirtschaft?

Um Wertstoffkreisläufe zu schließen, muss der Anteil werkstofflich verwerteter (recycelter) Abfälle weiter steigen (siehe Frage 8) und der Anteil der energetisch verwerteten (verbrannten) Abfälle im Gegenzug sinken. Diese Zielvorstellung teilen C2C und das Umweltbundesamt. Aktuell lassen sich allerdings nicht alle Abfälle vollständig und schadlos stofflich verwerten. Und aus Sicht des Umweltbundesamtes wird die Abfallverbrennung – anders als im Konzept von C2C – auch in Zukunft ein zwar kleinerer, aber doch unverzichtbarer Teil der Recyclingwirtschaft bleiben. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz fordert, dass Abfälle schadlos verwertet werden, d. h. der Schutz von Mensch und Umwelt darf bei der Verwertung nicht beeinträchtigt werden und eine Anreicherung von Schadstoffen im Wertstoffkreislauf ist zu vermeiden. Stoffströme enthalten jedoch auch immer wieder Schadstoffe, die nicht im Kreislauf verschleppt oder angereichert werden dürfen, sondern ausgeschleust werden müssen. Die Abfallverbrennung in modernen Müllverbrennungsanlagen (MVA) fungiert in diesem Zusammenhang als Schadstoffsenke. Organischen Schadstoffe werden in MVA thermisch zerstört, anorganische Schadstoffe gezielt aufkonzentriert und aus der Biosphäre separiert.

Moderne MVA tragen darüber hinaus maßgeblich zur Hygienisierung von Abfällen und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit bei, u. a. bei Unwetter- und Infektionsereignissen, wie die Hochwasserkatastrophe im Sommer 2021 und die Corona-Krise verdeutlicht haben. Abfallverbrennungsanlagen müssen in Deutschland und der EU strenge gesetzliche Umweltschutzvorgaben bei ihrem Betrieb einhalten, die regelmäßig überwacht werden.

Hinderlich für ein schadloses Recycling von Abfällen ist darüber hinaus das Fehlen von Informationen über besorgniserregende Stoffe: Abfälle fallen selten sortenrein an. Meist handelt es sich um ein ⁠Gemisch⁠ von Materialien (zum Beispiel bei Bauschutt und Elektroaltgeräten), das unterschiedliche besorgniserregende Stoffe enthalten kann. Aus diesem Grund können Abfallbehandlungs- und Recyclingprozesse nicht immer zielgenau ausgerichtet werden. Eine 100%ige Schadstofffreiheit kann es zudem auch nicht geben, da die Erkenntnisse über gefährliche Eigenschaften von Materialien bzw. deren Zusatzstoffen (Additiven) stetig wachsen. Eine Regulierung neuer besorgniserregender Stoffe greift oftmals erst dann, wenn Erzeugnisse und Materialien, die diese Stoffe enthalten, bereits im Umlauf sind. Aufgrund der teilweise sehr langen Lebensdauer der Produkte (bei Gebäuden 50 Jahre und mehr) werden auch zukünftig kontaminierten Abfälle und Materialien anfallen. Abfälle, die persistente organische Schadstoffe (POP) oberhalb der Grenzwerte des Anhang IV der POP-Verordnung enthalten, müssen daher so beseitigt oder verwertet werden, dass die darin enthaltenen POP unumkehrbar umgewandelt oder zerstört werden. Häufig gibt es für solche POP-haltigen oder anderweitig kontaminierten Abfälle nur die Möglichkeit der thermischen Verwertung.

Damit ist die Abfallverbrennung aufgrund ihrer „Nierenfunktion“ bei ⁠Stoff⁠- und Materialkreisläufen ein unverzichtbarer Teil einer Recyclingwirtschaft; in Verbindung mit abfallwirtschaftlichen Maßnahmen zur Steigerung des Recyclings gewährleistet sie Entsorgungssicherheit und trägt zum vorsorgenden Umwelt- und Gesundheitsschutz bei.

 

8. Worin liegt die Bedeutung des Recyclings und die Unterscheidung zwischen dem Rezyklatgehalt und der Recyclingfähigkeit von Produkten?

Ist die Vermeidung von Abfällen nicht möglich, sollten Materialien gemäß den ⁠UBA⁠-Leitlinien der Kreislaufwirtschaft (siehe Frage 3) möglichst in gleich- oder höherwertigen Kreisläufen geführt werden, mit dem Ziel, Primärmaterialien durch Sekundärmaterialien zu ersetzen und damit einzusparen. Denn die Gewinnung von Primärmaterialien wie Stahl und anderen Metallen, Papier oder Textilfasern ist mit einem hohen Flächenbedarf sowie in der Produktion mit hohen Energieverbräuchen, Wasserbedarfen, Chemikalieneinsätzen und Emissionen in Luft und Gewässer verbunden, die für Recyclingmaterialien in der Regel erheblich niedriger liegen. Zudem kann die langfristige und gesicherte Verfügbarkeit einiger Primärmaterialien durch Recycling gesteigert werden.

Als Treiber für das Recycling dienen insbesondere branchenbezogene Recyclingquoten in den rechtlichen Regelungen der Kreislaufwirtschaft und speziell der Produktverantwortung, zum Beispiel bei Verpackungsabfällen, Altbatterien, Altfahrzeugen oder Elektroaltgeräten. Parallel bedarf es der kontinuierlichen Nachfrage nach Rezyklaten durch private Endkunden, die Privatwirtschaft sowie die öffentliche Beschaffung; hier unterstützen freiwillige Produktinformationen sowie Vorgaben für öffentliche Aufträge. Ebenso werden zunehmend rechtliche Mindestanforderungen an den produktbezogenen Rezyklateinsatz gesetzt bzw. vorgeschlagen, z. B. in den EU-Verordnungen bzw. deren Entwürfen für Batterien, Verpackungen oder Fahrzeuge.

Um das Recycling zu stärken, ist es beim Design und der Herstellung von Produkten erforderlich, diese so zu gestalten, dass sie sowohl recyclingfähig sind, als auch, dass sie Recyclingmaterial enthalten (Sekundärmaterial als Rezyklatgehalt). Recyclingfähigkeit ist die grundsätzliche und graduelle Eignung der betroffenen Produkte, nach Durchlaufen industriell verfügbarer Rückgewinnungsprozesse, Neuware in werkstofftypischen Anwendungen zu ersetzen. Die Bemessung der Recyclingfähigkeit sollte dabei nicht theoretisch erfolgen, sondern die reale Verfügbarkeit einer Sortier- und Verwertungsinfrastruktur für ein hochwertiges werkstoffliches Recycling berücksichtigen und ebenso die Sortier- und Trennbarkeit der Produkte sowie Recyclingunverträglichkeiten bewerten.

Die Zielvorstellung von Materialkreisläufen wird auch im C2C-Designkonzept (siehe Frage 2) geteilt. Der Blick in den C2C-Produktstandard (dort Seite 24/25) sowie das Dokument “Cradle to Cradle Certified Percentages of Cycled and Renewable Content by Product and Material Type“) zeigt jedoch, dass die verpflichtenden Anforderungen für die Produktzertifizierung sich ausschließlich auf die (theoretische) Recyclingfähigkeit der eingesetzten Materialien beziehen, nicht auf den Rezyklateinsatz. Bei der Auswahl der Werkstoffe werden Recyclingmateralien mit solchen aus erneuerbaren Quellen gleichgesetzt („cycled and/or renewable content“). Ebenso werden keine präzisen Mengenangaben gefordert, sondern nur gefordert, dass diese je nach C2C-Niveaustufe entweder einem Minimalanteil enthalten oder dem Industriedurchschnitt entsprechen oder darüber liegen. Wenn allerdings Recyclingmaterialien eingesetzt werden, müssen sukzessive strengere Schadstoffanforderungen eingehalten und dies chemisch-analytisch nachgewiesen werden (“Recycled Content Material Assessment Methodology”). Dies bestätigt die Schwerpunktsetzung von C2C vor allem auf die Schadstoffreduktion der eingesetzten Materialien und ist für Recyclingmaterialien deutlich schwerer zu erreichen und nachzuweisen als für Primärmaterialien. Die angerechneten Primärmaterialien müssen aus kontrollierten Quellen stammen (“C2CPII-Recognizde Certification Programs and Standards”).

Die Gleichsetzung von recyceltem Material mit Primärmaterial aus erneuerbaren Quellen widerspricht der Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, die klar die Rückgewinnung vor dem Einsatz von Primärmaterial sieht. Nachwachsende Rohstoffe wachsen zwar nach, aber nicht beliebig viel und in beliebiger Geschwindigkeit und auch nicht ohne schädliche Umweltwirkungen. Nachwachsende Rohstoffe sind also wertvoll und knapp und damit als Primärmaterial bzgl. der Umwelteffekte nicht gleichzusetzen mit recyceltem Material.

Wie sich die Eigenschaften des „Rezyklatgehalts“ und der „Recyclingfähigkeit“ beim Cradle to Cradle-Zertifikat (siehe Frage 9) und dem Umweltzeichen der Bundesregierung „Blauer Engel“ (siehe Frage 12) unterscheiden, wird am Beispiel von Papier, hier im speziellen für Druckerzeugnisse, in folgendem Kasten gezeigt.

Bedeutung von Rezyklatgehalt und Reyclingfähigkeit bei den Umweltzeichen „Cradle to Cradle“ und „Blauer Engel“ für Druckerzeugnisse

Cradle to Cradle für Druckerzeugnisse:

C2C ist ebenfalls ein Zertifizierungssystem für Produkte, dass auf einer multikriteriellen Bewertung basiert. Es gibt vier unterschiedliche Bewertungsniveaus (Bronze, Silber, Gold und Platin), so dass die erste Schwierigkeit darin besteht, die Anforderungen der verschiedenen Niveaustufen zu identifizieren, da diese nirgendwo für diese Produktgruppe als solche dargestellt sind, sondern nur in einem für alle Produktgruppen gleichermaßen gültigem Produktstandard mit zahlreichen weiterführenden Dokumenten. Im Folgenden kann daher nur eine Annäherung an einzelne Aspekte versucht werden – eine leichtere Nachvollziehbarkeit wäre dringend erforderlich.

C2C spricht im Zusammenhang mit Papier und Druckerzeugnissen von einer Nutzungskaskade im biologischen Kreislauf. Das bedeutet, dass alle Materialien im Druckprodukt in jeder Kaskadenstufe für den biologischen Kreislauf definiert und geeignet sein sollten und der Verbrauch prinzipiell nicht die Menge des nachwachsenden Rohstoffs überschreiten darf.

Es ist jedoch nicht klar, welche Kriterien diese Kaskadennutzung im biologischen Kreislauf und die Vermeidung von Übernutzung der Wälder sicherstellen sollen. Eine Anforderung an den Einsatz von Recyclingmaterialien besteht auf keiner der C2C-Niveaustufen, so dass C2C-zertifizierte Druckerzeugnisse zwar auch aus Recyclingfasern sein können (sofern sie die Schadstoffanforderungen erfüllen, was für Recyclingfasern aufgrund von Verunreinigungen schwieriger ist), sie nach Brancheninformationen in der Regel aber aus Primärfasern bestehen, ohne dass dies transparent irgendwo ausgewiesen würde. Insofern wäre die Kaskade im C2C-System selbst häufig schon nach der ersten Stufe vorbei.

Bekannt ist, dass C2C sehr auf biologische Abbaubarkeit und gesundheitliche Unbedenklichkeit der eingesetzten Farbmittel und Chemikalien setzt. Allerdings gilt auch hier wieder, dass die Anforderungen mit der Niveaustufe schärfer werden. Auf der niedrigsten Stufe „Bronze“ sind zwar etliche sehr problematische Stoffgruppen ausgeschlossen, nicht jedoch generell die besonders besorgniserregenden Stoffe wie CMR-Stoffe (krebserzeugend, mutagen, reproduktionstoxisch) oder solche Stoffe, die persistent und bioakkumulierend in der Umwelt sind (⁠PBT⁠- und vPvB-Stoffe). Erst ab Stufe „Silber“ greifen diese Anforderungen, die sich dann weiter steigern. Somit ist auch erst ab höheren Stufen sichergestellt, dass keine Schadstoffe in den Altpapierkreislauf eingetragen werden.

Spezielle Kriterien an die Rezyklierbarkeit von Druckerzeugnissen werden im C2C-System nicht gestellt. Nach Aussagen der Internationalen Forschungsgemeinschaft Deinking-Technik e.V., INGEDE, können Druckerzeugnisse ein C2C-Zertifikat erhalten, welche eindeutig nicht denkbar sind, also nicht recyclinggerecht sind.

Kriterien für die Quellen der nachwachsenden Rohstoffe bestehen (FSC, PEFC, dort jeweils ohne Spezifizierung wie „FSC Mix" oder "FSC 100%"), die jedoch auch erst ab Stufe „Gold“ für die meisten Papierprodukte den überwiegenden Teil der Fasern erfassen.

Im Ergebnis ließe sich hoffen, dass durch C2C auf einer hohen Niveaustufe für solche Druckerzeugnisse ein Anreiz gesetzt wird, die aus Frischfaser recyclinggerecht und nachhaltiger produziert werden sollen. Hier könnte das C2C Zertifizierungssystem eine Lücke schließen, wenn es denn konsequent auf die ⁠Nachhaltigkeit⁠ der Faserstoffe (100% aus zertifizierten Quellen), Nachweis der Rezyklierbarkeit mit anerkannten Methoden und hohe Anforderungen an die Produktion der Primärmaterialien stellen würde.

Blauer Engel für Druckerzeugnisse:

Alle Vergabekriterien des Umweltzeichens Blauer Engel verfolgen einen multikriteriellen, lebenszyklusbasierten Ansatz. So auch der Blaue Engel für Druckerzeugnisse (DE-UZ 195). Wesentliches Merkmal ist, dass alle Papiere mit dem Blauen Engel zu 100%, bei wenigen Ausnahmen zu 80%, aus Altpapier bestehen; reine Frischfaserpapiere werden gar nicht ausgezeichnet. Ziele des Umweltzeichens sind neben der weiteren Erhöhung des Altpapiereinsatzes in der gesamten graphischen Papierkette, von aktuell 53 % (Leistungsbericht der Papierindustrie 2022, S. 52) auf das technisch mögliche Maß von 80 %, auch die weitgehende Schadstofffreiheit und die Recyclingfähigkeit der Druckerzeugnisse. Das Papierrecycling schont die Wälder und dient damit auch dem Schutz der ⁠Biodiversität⁠. Im Vergleich zur Produktion von Primärfaserpapier führt es zu einer 80% geringeren Abwasserbelastung, zu einem 70% geringerem Wasserverbrauch und zu einem 60% geringerem Energieverbrauch, wie die Papier-Ökobilanz-Studie des UBA zeigt.

Das Papierrecycling in der graphischen Papierkette stellt eine sehr hochwertige Verwertung von Papierprodukten dar und enthält zudem eine Schadstoffsenke, das Deinking, welches eine Entfrachtung des Altpapiers von Druckfarben um ca. 80 % erreicht. Derzeit werden Papierfasern ca. 3-mal rezykliert und gehen dann auf verschiedenen Wegen dem Kreislauf verloren. Technisch machbar wären je nach Papierprodukt 5-20 Zyklen. Das dies nicht erfolgt, ist also eher ein Stoffstrommanagement- und Schadstoffproblem als ein Faserqualitätsproblem.

Um die Papierkreisläufe so gestalten zu können, dass sich keine Schadstoffe im Kreislauf anreichern, setzt der Blaue Engel für Druckerzeugnisse auf die Verringerung des Einsatzes von für Mensch oder Umwelt problematischen Stoffen: Lösemittel, Bleichmittel, ⁠Komplexbildner⁠, Bestandteilen von Druckfarben (Mineralöl), Reinigungsmittel etc. Der Einsatz recyclingfreundlicher Druckfarben, Toner und Klebstoffe sowie anderer Materialien wird gefordert (Deinkbarkeit und Absortierbarkeit), die Rezyklierbarkeit von zertifizierten Produkten muss anhand transparenter und international anerkannter Methoden nachgewiesen werden.

 

9. Wofür steht das Cradle to Cradle-Zertifikat?

C2C verfügt neben dem Designkonzept über eine privatwirtschaftliche Zertifizierungsorganisation. Für die Zertifizierung wird das Designkonzept operationalisiert und auf verschiedene Leistungsstufen / Niveaustufen heruntergebrochen (Cradle to Cradle-Produktstandard). Um die Zertifizierung zu erhalten, werden Produkte auf ihre ökologische und soziale Leistung hin in fünf Nachhaltigkeitskategorien bewertet:

  • umweltsichere und gesunde Materialien (material health),
  • materielle Weiternutzung/Kreislauffähigkeit (product circularity),
  • Treibhausgase, erneuerbare Energien (clean air & climate protection),
  • Abwasserreinigung, Bodenschutz (water & soil stewardship)
  • Menschen- und Arbeitnehmerrechte (social fairness).

Einem Produkt wird für jede Kategorie eine Leistungsstufe (Bronze, Silber, Gold, Platin) zugeordnet. Die niedrigste Leistungsstufe eines Produkts in einer Kategorie stellt gleichzeitig die allgemeine Zertifizierungsstufe dar.

Die meisten Produkte, die gesetzliche Mindestanforderungen erfüllen, können die Hersteller auch zertifizieren lassen. Durch die verschiedenen Zertifizierungsniveaus soll die kontinuierliche Verbesserung im Laufe der Zeit gefördert werden, ebenso indem eine regelmäßige Begutachtung (Zwei-Jahreszyklus) und Erneuerung der Zertifizierung verlangt wird. Aufgrund des Anspruchs einer kontinuierlichen Verbesserung kann ein Produkt nur maximal 4 Jahre mit Bronze ausgezeichnet werden (d. h. 2 x 2 Zertifizierungsperioden). Anschließend muss eine höhere Einstufung folgen, ansonsten wird dem Produkt die Zertifizierung entzogen. Auf den unteren Niveaus besagt ein Zertifikat also vor allem, dass sich ein Unternehmen „auf den Weg zu mehr Nachhaltigkeit“ machen möchte. Aus Sicht des ⁠UBA⁠ sind in der Regel erst die Stufen Gold und Platin anspruchsvoll, daher ist zwingend das Niveau der Zertifizierung zu beachten und nicht alle C2C-Zertifikate sind gleichzusetzen. Es sollte also immer auf ein Zertifikat geachtet werden, dass die konkrete Stufe angibt, da die allgemeine Aussage oder Forderung „C2C“ nur wenig Rückschlüsse auf das tatsächliche Auszeichnungsniveau zulässt. Die richtige Nutzung des Logos verlangt auch, dass seitens der C2C-Zertifizierungsorganisation in Bezug auf konkrete Produkte das Niveau immer mit angegeben wird.

Eine Besonderheit der Cradle to Cradle-Zertifizierung ist es, dass für alle Produkte ein und derselbe Bewertungsmaßstab angewandt wird, der in einem übergeordneten Produktstandard zusammengefasst ist. Dieser nennt grundlegende Anforderungen für die verschiedenen Leitungsstufen, beispielsweise an die Beschreibung der Zusammensetzung der Produkte oder den Anteil erneuerbarer Energien. Begleitet wird dieser Produktstandard von einer Liste „beschränkter Stoffe“ sowie etlichen Dokumenten, die für verschiedene Materialarten genauere Spezifizierungen vornehmen, beispielsweise für die Herkunft erneuerbarer Rohstoffe oder die Analysen bestimmter Chemikalien. Im Ergebnis ist es für Verbraucher*innen und Hersteller (leider) kaum möglich, die Anforderungen an konkrete Produkte - wie eine Bekleidungstextilie oder ein Druckerzeugnis - aus dieser Fülle an Dokumenten zusammenzuführen und den konkreten Anforderungsniveaus zuzuordnen. Für das Verständnis und die Zuordnung der Anforderungen zu einzelnen Produkten und Zertifizierungsniveaus kommt den C2C-Gutachtern daher eine zentrale Bedeutung zu. Eine zusammenfassende Darstellung der Anforderungen für einzelne Produktgruppen wäre für mehr Transparenz in der Außenkommunikation daher wünschenswert.

Die enge Zusammenarbeit mit den C2C-Gutachtern hat in jedem Fall die positive Auswirkung, dass dies die strukturierte Analyse der Umweltwirkungen einer Produktionsstätte ermöglicht und dadurch Unterstützung auch bei Verbesserungsprozessen bietet (ebenso wie dies bei dem Umweltmanagementsystem EMAS der Fall ist).

Zu unterscheiden von dem „Crade to Cradle-Zertifikat“ ist das „Crade-to-Cradle Material Health-Zertifikat“. Letzteres dient dazu, in der Lieferkette die Information zu geben, welche Materialien, Komponenten, Chemikalien und Farben geeignet sind, um für die C2C-Zertifizierung von Produkten eingesetzt zu werden. Auch bei dieser Materialzertifizierung gibt es die Abstufungen Bronze, Silber, Gold und Platin. (Eine Übersicht der zertifizierten Produkte und Materialien findet sich auf der Webseite von C2C, die Möglichkeit nach Niveaustufen zu filtern gibt es leider nicht.)

 

10. Ist ein Cradle to Cradle-Zertifikat ein Typ I Umweltzeichen nach ISO 14024?

Die Norm ISO 14024 setzt einen Standard, wie Umweltzeichen vertrauenswürdig und anspruchsvoll ausgestaltet werden sollten. Hierzu gehört eine Reihe prozeduraler und inhaltlicher Anforderungen.

Prozedurale Anforderungen sind:

  • die Zertifizierung durch unabhängige Dritte
  • der diskriminierungsfreie Zugang aller Unternehmen zur Zertifizierung
  • ein transparenter Entwicklungsprozess der Kriterien des Umweltzeichens, unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Stakeholderbeteiligung
  • öffentlich zugängliche, transparente Kriterien

Inhaltliche Anforderungen sind:

  • eine umfassende Betrachtung des gesamten Produktlebensweges und aller relevanten Umweltanforderungen
  • Auszeichnung eines besseren Anteils in der Produktgruppe

C2C erfüllt die prozeduralen Anforderungen der ISO 14024 an ein Produktkennzeichnungsprogramm. Allerding ist hinsichtlich der Transparenz der Kriterien anzumerken, dass diese zwar öffentlich zugänglich sind, sich aus Sicht des ⁠UBA⁠ aber aufgrund der Vielzahl der verschachtelten Dokumente und Niveaustufen nur sehr schwierig erschließen lassen. Der wesentliche Unterschied zu einem Typ 1 Umweltzeichen liegt darin, dass die verschiedenen Niveaustufen von C2C dazu führen, dass die Mehrheit aller Produkte am Markt mit dem Produktkennzeichen zertifiziert werden kann. Es findet somit keine Beschränkung auf einen besseren Anteil der Produkte statt, daher ist C2C kein Typ 1 Umweltzeichen. Auch hinsichtlich der betrachteten Umweltanforderungen spiegeln sich Stärken und Schwächen des C2C-Konzepts (siehe Frage 4) wieder, so dass einige Umwelteigenschaften systematisch nicht berücksichtigt werden.

 

11. Kann ein Cradle to Cradle-Zertifikat in der öffentlichen Beschaffung genutzt werden?

Gütezeichen können in der öffentlichen Beschaffung genutzt und dort sowohl zur Beschreibung der Leistung (d. h. des zu beschaffenden Produktes oder der zu beschaffenden Dienstleistung), als auch als Nachweis für die angebotene Leistung eingesetzt werden. Die eingesetzten Gütezeichen müssen allerdings nach § 34 VgV der Vergabeverordnung (VgV) bestimmte prozedurale und inhaltliche Voraussetzungen erfüllen. So muss das Gütezeichen folgenden Bedingungen genügen:

  1. Alle Anforderungen des Gütezeichens sind für die Bestimmung der Merkmale der Leistung geeignet und stehen mit dem Auftragsgegenstand […] in Verbindung.
  2. Die Anforderungen des Gütezeichens beruhen auf objektiv nachprüfbaren und nichtdiskriminierenden Kriterien.
  3. Das Gütezeichen wurde im Rahmen eines offenen und transparenten Verfahrens entwickelt, an dem alle interessierten Kreise teilnehmen können.
  4. Die betroffenen Unternehmen haben Zugang zum Gütezeichen.
  5. Die Anforderungen wurden von einem Dritten festgelegt, auf den das Unternehmen, das das Gütezeichen erwirbt, keinen maßgeblichen Einfluss ausüben konnte.

Zudem muss die zu beschaffende Leistung durch das Gütezeichen so genau gefasst sein, dass diese Merkmale den bietenden Unternehmen ein klares Bild vom Auftragsgegenstand vermitteln. Dies ist ebenfalls die Voraussetzung, um alternativ zum Gütezeichen andere Nachweise zu erbringen.

Gemäß Kompass Nachhaltigkeit (siehe dort z.B. bei Textilen) erfüllt Cradle to Cradle „Platin“ Level die vergaberechtlichen Anforderungen (Nr. 2 - 5). Inwieweit auch der Produktbezug nach Nr. 1 erfüllt ist, müssen die Beschaffungsstellen vor einer Beschaffung im Einzelfall prüfen. Aus Sicht des ⁠UBA⁠ ist es kompliziert, das Kriterienset vollumfänglich abzurufen, damit beispielsweise Bietende ein klares Bild von der geforderten Leistung erhalten und ggf. auch alternative Nachweise erbracht werden können. Dies liegt an dem produktgruppenübergreifenden und verschachtelten Aufbau der Kriterien (siehe Frage 9), der das Zusammenstellen eines Anforderungskatalogs für konkrete Produkte schwierig gestaltet. Zudem muss klar formuliert werden, auf welche (möglichst hohe) Niveaustufe (siehe Frage 9) von C2C sich eine Beschaffung beziehen soll. Sofern diese Angabe gemacht und die „Übersetzungsleistung“ hinsichtlich der Anforderungen erbracht wird, können die C2C-Zertifikate für den Nachweis einer ausgeschriebenen Leistung geeignet sein.

Zu unterscheiden von der Verwendung von C2C-Kennzeichnungen der verschiedenen Stufen (Bronze, Silber, Gold, Platin) in der Beschaffung sind Anforderungskataloge, die Beschaffungsstellen selbst auf Grundlage von Kriterien aus dem C2C-Designkonzept oder mit Hilfe von C2C-Gutachtern erstellt haben. Diese können durchaus geeignete und anspruchsvolle Anforderungen und Vorgaben auch für die spätere Rücknahme von Produkten oder ähnliches enthalten. In diesen Fällen wäre es aus Sicht des UBA aber zutreffender von „zirkulärer Beschaffung“ zu sprechen, sofern es vor allem darum geht, in den Beschaffungsprozess Anforderungen an Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft zu intergieren.

 

12. Ist ein Cradle to Cradle-Zertifikat mit dem Umweltzeichen Blauen Engel vergleichbar?

Das Umweltbundesamt ist für die Erarbeitung der Kriterien des deutschen Umweltzeichens Blauer Engel verantwortlich und ebenso arbeitet das ⁠UBA⁠ an den Kriterien des EU Ecolabel mit.

Ein wesentlicher Unterschied zur C2C-Zertifizierung liegt darin, dass der Blaue Engel nur die ökologisch besseren Produkte einer Produktgruppe auszeichnet (als Typ I – Umweltzeichen nach ISO, siehe Frage 10), während anderen Produkten die Zertifizierung nicht zugänglich ist. Mit C2C können sich hingegen die meisten Produkte auf unterschiedlichen Niveaustufen zertifizieren lassen. Ein Vergleich der Kriterien von C2C mit dem Blauen Engel ist somit nur auf den höheren Stufen von C2C („Gold“ oder „Platin“) sinnvoll. Ein Vergleich der Kriterien der niedrigeren Stufen von C2C zeigt eher, dass diese – insbesondere in der Stufe „Bronze“ – aus Sicht des Umweltbundesamtes nicht besonders ambitioniert und somit von sehr vielen Produkten erfüllbar sind.

Bei den höheren Anforderungsstufen sind etliche der Kriterien der C2C-Zertfizierung mit den Kriterien des Blauen Engel vergleichbar, beispielsweise in Bezug auf den Ausschluss problematischer Chemikalien. Der Blaue Engel schließt allgemein Stoffe mit bestimmten Gefahrenhinweisen (H-Sätzen), besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) und weitere produktspezifische Stoffe bzw. Stoffgruppen aus. C2C verwendet eine C2C restricted substance list. Hierbei werden Einzelstoffe ausgeschlossen und mit Grenzwerten versehen oder deren Zugabe ganz untersagt. Beim Blauen Engel beziehen sich Stoffausschlüsse hingegen auf konstitutionelle Bestandteile (d.h. solche, die unverändert im Produkt verbleiben und dort eine Funktion erfüllen), für bekannte und problematische Verunreinigungen gibt es Grenzwerte. Die restricted substance list von C2C gilt für die Stufen „Bronze“ bis „Platin“, der Unterschied liegt in der Tiefe der Betrachtung aller Materialien. So müssen in der Stufe „Bronze“ für Produkte, die nicht umweltoffen verwendet werden, mindestens 75% aller Materialien hinsichtlich ihrer chemischen Zusammensetzung charakterisiert sein; bei Stufe „Gold“ sind es 100% und in Stufe „Platin“ müssen auch alle verwendeten Prozesschemikalien offengelegt werden, die mit dem Produkt in Kontakt kommen.

Ein grundlegender Unterschied zwischen den beiden Umweltzeichen besteht jedoch darin, dass bei C2C für alle Produktgruppen mehr oder weniger die gleichen Kriterien gelten. Der Blaue Engel definiert die Kriterien hingegen spezifisch für einzelne Produktgruppen (Übersicht der Vergabekriterien des Blauen Engel). Je nach Produktgruppe formuliert der Blaue Engel spezielle Kriterien, mit denen besonders problematische Umwelt- oder Gesundheitsaspekte adressiert werden können und lässt auch Aspekte weg, die für die jeweilige Produktgruppe nicht als maßgeblich angesehen werden. Der Blaue Engel entwickelt zum Teil sogar eigene Messverfahren oder passt bestehende Verfahren an. Beispiele hierfür sind Messvorschriften für die Partikelanzahl bei Holzverbrennungsöfen, Versuchsreihen zur Deinkbarkeit von Druckfarben aus Altpapier oder Tests zur Schadstoffauswaschung bei Bauprodukten. Durch die produktspezifischen Kriterien ist es möglich, bestimmte problematische Aspekte gezielt zu adressieren und bestimmte Entwicklungen in einer Branche in Gang zu setzen. Ein Beispiel hierzu ist die Entwicklung von Betonsteinen mit rezyklierten Gesteinskörnungen ohne Biozidbeschichtung. Als sich ständig aktualisierendes System können die Anforderungen beim Blauen Engel dann nach einigen Jahren produktspezifisch verschärft werden.

Zudem sind erhebliche Unterschiede auf die verschiedenen zugrundliegenden Konzepte einer gelungenen Kreislaufwirtschaft zurückzuführen (siehe Frage 2 zum C2C-Designkonzept und Frage 3 zum Verständnis des UBA von einer Kreislaufwirtschaft) und auf die unterschiedlichen Anforderungen von C2C an den technischen und den biologischen Kreislauf (siehe Frage Frage 5 zur Abfallvermeidung, Frage 6 zur Kompostierung, Frage 7 zur Abfallverbrennung und Frage 8 zum Recycling). Hier ist also der Blick ins Detail bei jeder einzelnen Produktgruppe erforderlich, ebenso wie bei der Frage nach der gewünschten Steuerungswirkung.

Auf mögliche schädliche Emissionen oder andere Umweltwirkungen, die während der Nutzung von Produkten entstehen und unabhängig von toxikologischen (Produkt/Material)-Eigenschaften eine schädliche Wirkung auf Mensch und Umwelt haben (wie z.B. Effizienz und Reparierbarkeit von Elektrogeräten, Emissionen von Ultrafeinstaub bei der Nutzung von Laserdruckern, Durchflussmenge bei Duschbrausen oder elektromagnetische Strahlung bei Smartphones), können die nicht produktspezifisch definierten Anforderungen von C2C nicht eingehen, daher fehlen solche Produktanforderungen an die Nutzungsphase. Ausgenommen sind Anforderungen an die Emissionen von flüchtigen organischen Schadstoffen (⁠VOC⁠), die es auch bei C2C gibt.

Darüber hinaus gibt es sowohl solche Kriterien, die beim Blauen Engel ambitionierter sind (in der Regel aufgrund des produktspezifischen Zuschnitts), als auch Kriterien, die bei C2C ambitionierter sind (beispielsweise beim Einsatz erneuerbarer Energien).

Der Blaue Engel stellt bislang nur produktbezogene Anforderungen und keine Unternehmensanforderungen, um durch diesen Produktbezug als Gütezeichen für Vergabeverfahren in der öffentlichen Beschaffung (siehe Frage 11) geeignet zu sein. Umwelt- und Energiemanagementsysteme können aus diesem Grund nicht gefordert werden, unterstützen jedoch die Erreichung der Kriterien des Blauen Engel und sind zur Nachweiserbringung sehr hilfreich und anerkannt.

 

13. Worin liegen die Stärken der von Cradle to Cradle inspirierten Vorzeigeprojekte?

Cradle to Cradle tritt immer wieder durch interessante und innovative Zusammenarbeit mit Firmen an die Öffentlichkeit, die Lösungen für bestehende Umweltprobleme aufzeigen und damit beispielgebend sind. Einige C2C-zertifizierte Produkte oder inspirierte Gebäude wurden daher auch mit Preisen des Umweltbundesamtes ausgezeichnet, um ihr Vorbildfunktion zu würdigen und zu unterstreichen.

Der Bundespreis Ecodesign ist die höchste staatliche Auszeichnung für ökologisches Design und wird seit 2012 gemeinsam vom Bundesumweltministerium, dem Umweltbundesamt und dem Internationalen Design Zentrum Berlin e.V. vergeben.

2014 wurde die Frosch Recyclat Initiative der Werner & Mertz GmbH für ihr Engagement zur stetigen Steigerung des Rezyklatanteils in ihren Verpackungen ausgezeichnet, das ein wichtiges Signal in die Branche sendete.

2019 wurde Bananatex® des Schweizer Labels QWSTION ausgezeichnet. Bananatex® ist ein neues technisches Gewebe aus Fasern der Bananenpflanze Abacá mit sehr guten technischen und ästhetischen Eigenschaften.

Der Bundespreis Bauen und Umwelt zeichnet nachhaltige Gebäude und Quartiere sowie nachhaltige, zukunftsweisende Konzepte und Lösungen am Bau aus.

Das 2017 fertiggestellte „Kreislaufhaus“ ist ein Verwaltungsgebäude der RAG-Stiftung auf Zollverein in Essen, das im Jahr 2020 einen Sonderpreis im Rahmen des Bundespreis Umwelt & Bauen 2020 erhielt. Zudem ist das Gebäude mit einem Zertifikat der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DBNB) in der Stufe Platin ausgezeichnet. Eine C2C-Zertifizierung für Gebäude gibt es nicht, sondern es sind einzelne Materialien / Bauprodukte gekennzeichnet. Beim Kreislaufhaus haben die Architekt*innen zudem versucht, in der gesamten Gebäudearchitektur den Kreislaufgedanken umzusetzen. Durch die Erzeugung erneuerbarer Energien am Bauwerk, den Einsatz von C2C-zertifizierten Baustoffen in der Fassade, in Glas-Systemtrennwänden und Bodenbelägen sowie demontierbaren Konstruktionen ist es ein gutes Beispiel für C2C-inspiriertes Bauen in Verbindung mit weiteren Aspekten des nachhaltigen Bauens. Der Innenausbau mit einem Hohlraumboden erlaubt das Versetzen nichttragender Innenwände zur Anpassung der Grundrisse an sich ändernde Nutzungsanforderungen. Somit müssen keine Bauteile abgebrochen und durch neue ersetzt werden. Technische Kreisläufe bleiben geschlossen, ohne dass die Stoffströme das Objekt verlassen. Das Beispiel zeigt außerdem, dass das Lebenszyklusende bei Einbeziehung der C2C-Kriterien besser vorbereitet wird. Durch minimale Schadstoffeinträge, trennbare Bauteile, ein Material-Passport sowie ein Materialkataster steht das Gebäude nach seiner Nutzung als Rohstofflager zur Verfügung.

Viele dieser innovativen Projekte werden auch vom ⁠UBA⁠ ausdrücklich geschätzt, da diese Firmen damit für das Erreichen einer Kreislaufwirtschaft auch im Sinne des UBA vorangehen und Lösungen für bislang nicht adressierte Umweltprobleme anbieten. Diese Vorzeigeprojekte sind allerdings nicht gleichzusetzen mit dem Niveau der regelmäßigen C2C-Zertifizierung (siehe Frage 9). Einige dieser Projekte adressieren zudem auch ein anderes Verständnis von Kreislaufwirtschaft, dem wir nicht folgen (siehe Frage 2, Frage 3 und Frage 4). Es gilt also, differenziert hinzusehen.