BAU-R-4: Fördermittel für klimawandelangepasstes Bauen und Sanieren

Das Bild zeigt den Blick zu gläsernen Dach eines Innenhofes eines modernen Gebäudes, das teilweise durch Textilbahnen verschattet wird.zum Vergrößern anklicken
Auch Maßnahmen des Sonnenschutzes können durch die KfW gefördert werden.
Quelle: Armin Hering / stock.adobe.com

Monitoringbericht 2019 zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel

Inhaltsverzeichnis

 

BAU-R-4: Fördermittel für klimawandelangepasstes Bauen und Sanieren

Die ⁠KfW⁠ vergibt jährlich Bundesmittel als Darlehenszusagen und Zuschüsse in Höhe von 4,8 bis 13,6 Milliarden Euro für energetische Bau- und Sanierungsmaßnahmen, die bei guter Planung auch die Gefahr von Hitzebelastungen in Gebäuden verringern können. Seit 2006 nahmen Darlehenszusagen und Zuschüsse sowie die dadurch ausgelösten Investitionen signifikant zu. Über die Vorbeugung gegen weitere Einflüsse des Klimawandels kann der ⁠Indikator⁠ keine Aussagen treffen.

Zwei Linien zeigen die durch Förderung ausgelösten Maßnahmen für klimawandelangepasstes Bauen und Sanieren in Milliarden Euro. Dargestellt sind die Darlehenszusagen / Zuschüsse sowie die dadurch ausgelösten Investitionen gesamt. Beiden Linien sind signifikant steigend. Im Jahr 2016 wurden 44,6 Milliarden Euro Investitionen ausgelöst.
BAU-R-4: Fördermittel für klimawandelangepasstes Bauen und Sanieren

Zwei Linien zeigen die durch Förderung ausgelösten Maßnahmen für klimawandelangepasstes Bauen und Sanieren in Milliarden Euro. Dargestellt sind die Darlehenszusagen / Zuschüsse sowie die dadurch ausgelösten Investitionen gesamt. Beiden Linien sind signifikant steigend. Im Jahr 2016 wurden 44,6 Milliarden Euro Investitionen ausgelöst.

Quelle: KfW (Förderreport der KfW-Bankengruppe)
 

Klimawandelangepasstes Bauen und Sanieren fördern

Die in den vergangenen Jahren erzielten Verbesserungen beim Wärmeschutz und die damit verbundene Reduzierung des Energieverbrauchs im Gebäudebereich sind u. a. ein Ergebnis gezielter Förderpolitik. Obwohl das Einhalten eines sommerlichen Komforts während Hitzeperioden in Bundesprogrammen kein Förderkriterium ist, dienen manche der geförderten baulichen Maßnahmen sekundär auch zum Schutz vor einer sommerlichen Überwärmung von Gebäuden und bieten somit die Grundlage für Synergieeffekte zwischen ⁠Klimaschutz⁠ und Anpassung.

Eine wesentliche Säule der finanziellen Förderung von Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden bzw. von energieeffizienten Neubauten sind die durch Fördermittel des Bundes finanzierten Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (⁠KfW⁠).

Hierfür standen in den Jahren 2006 bis 2017 KfW-Mittel in Höhe von insgesamt rund 107,6 Milliarden Euro zur Verfügung, im Jahr 2017 ca. 12,4 Milliarden Euro. Mit den Programmen werden über Investitionszuschüsse oder über im Zins vergünstigte Darlehen in Verbindung mit Tilgungszuschüssen Energieeffizienzmaßnahmen gefördert, die die gesetzlichen Anforderungen (Energieeinsparverordnung) überschreiten. Insgesamt wurde durch die Förderung bis Ende 2017 ein Investitionsvolumen von rund 300 Milliarden Euro ausgelöst.

In den durch Bundesmittel geförderten KfW-Programmen, die für die ⁠Anpassung an den Klimawandel⁠ relevant sind, wurden in den zurückliegenden zwölf Jahren jährlich Darlehenszusagen oder Zuschüsse zwischen 4,8 und 13,6 Milliarden Euro bewilligt. Als anpassungsrelevant werden dabei solche Programme der KfW betrachtet, deren Fördermittel zu mehr als zwei Dritteln Maßnahmen zugutekommen, die Gebäude vor dem sommerlichen Aufheizen schützen, z. B. Dämmung oder Sonnenschutz, oder Maßnahmen, mit denen sich Raumklima und Frischluftzufuhr regeln und steuern lassen. Im Jahr 2017 wurden durch diese Programme über 35,4 Milliarden Euro an Investitionen gefördert, die sekundär auch die Anpassung an den Klimawandel unterstützen können. Eine finanzielle Förderung, die gezielt und direkt die bauliche Klimaanpassung von Gebäuden adressiert, gibt es in Deutschland nicht.

Der Schutz vor Überwärmung ist eine der Anforderungen, mit der sich Bauherren, Immobilieneigentümer und Architekten mit Blick auf den Klimawandel auseinandersetzen müssen. Mit den oben genannten und weiteren Maßnahmen wie der Reduzierung innerer Wärmequellen, einem durchdachten Umgang mit großen Glasflächen oder dem Einsatz massiver Bauteile zum Temperaturausgleich lassen sich sommerliche Überwärmungsprobleme in Gebäuden auch ohne technische Anlagen zur Klimatisierung weitgehend vermeiden.

Darüber hinaus erfordern auch möglicherweise zunehmende extreme Ereignisse wie Starkniederschläge und Schlagregen, Stürme und Tornados, Hagel oder Schneelasten bauliche Anpassungen zum Gebäudeschutz. Zwar stellt der in Deutschland herrschende hohe Standard von Bauplanung, -technik und -ausführung grundsätzlich sicher, dass Gebäude und Baupraxis für eine große Spannbreite an wetter- und witterungsbedingten Beanspruchungen ausgelegt sind. Nicht alle Auswirkungen der genannten Extremereignisse werden sich aber innerhalb dieses Standards bewältigen lassen.

Neben dem Schutz vor Hitze umfassen mögliche Schutzmaßnahmen an einzelnen Gebäuden etwa den Einbau von Schutzgittern und Schutzglas gegen Hagelschäden, die Befestigung von Dachmaterial oder die Integration von Solarthermie- oder Photovoltaik-Anlagen in den Dachaufbau zur Sicherung bei Stürmen. Zahlreich sind die möglichen Maßnahmen zum Schutz gegen Hochwasser und ⁠Starkregen⁠: Sie reichen von der Gebäudeabdichtung durch den Einsatz von Bitumenbahnen oder wasserdichtem Beton über Drainagen und Pumpen bis zur Rückstausicherung der Abwasserleitungen. Der Schutz von Einzelgebäuden insbesondere gegen Überflutung ist schwierig. Daher vermeidet eine vorsorgende Raum- und Stadtplanung die bauliche Nutzung von Gebieten mit einem erhöhten Schadenspotenzial durch solche Gefahren.

Im Zuge von Neubauten können die entsprechenden Anpassungserfordernisse z. B. durch die Auswahl robusterer Materialien und stabilerer Konstruktionsweisen bereits in der Planung berücksichtigt werden. Dies verursacht aber auch dort erhöhte Baukosten. Für bestehende Gebäude sind Anpassungen in Form nachträglicher Maßnahmen wie beispielsweise Abdichtungen von Kellern gegen drückendes Wasser i. d. R. schwieriger und kostspieliger umzusetzen. Aller Voraussicht nach lassen sich aber zumindest die meisten klimabedingten Probleme mit Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in den Griff bekommen.

Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung des jeweiligen Bauherrn oder der Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer, diese und andere Maßnahmen umzusetzen und sich baulich vor Klimarisiken zu sichern.

 

Schnittstellen

BAU-R-3 Spezifischer Energieverbrauch der privaten Haushalte für Raumwärme

RO-R-3 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für (vorbeugenden) Hochwasserschutz

 

Ziele

Langfristige Senkung des Wärmebedarfs des Gebäudebestandes mit dem Ziel, bis 2050 nahezu einen klimaneutralen Gebäudebestand zu haben. (Energiekonzept 2010, S. 22)

Maßnahmen zur ⁠Anpassung an den Klimawandel⁠ sollen Anstrengungen zum ⁠Klimaschutz⁠ möglichst nicht entgegenwirken bzw. sollen Alternativen den Vorzug erhalten, die auch zur Minderung der Treibhausgasemissionen beitragen und umgekehrt, beispielsweise Investitionen in die Isolierung von Gebäuden. (⁠DAS⁠, Kap. 3.4)

Teilen:
Artikel:
Drucken
Schlagworte:
 Anpassung an den Klimawandel  KomPass  Monitoringbericht