Fachbereich IV

Der Fachbereich IV befasst sich mit Chemikaliensicherheit, also dem Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien. Er untersucht und bewertet umweltbelastende Stoffe und Zubereitungen. Bestehen Risiken, erarbeitet er Maßnahmen zur Minderung der Risiken bis hin zum Verbot der Herstellung oder Anwendung solcher Stoffe.

Chemikaliensicherheit

Die Chemikaliensicherheit in Deutschland und Europa

In Deutschland ist die Chemikaliensicherheit vor allem durch folgende Bestimmungen  (Gesetze, Übereinkommen und Verordnungen) geregelt:

Die Regelungen zur Chemikaliensicherheit werden überwiegend durch das Recht der Europäischen Union bestimmt. Die Bewertungsmethoden sind europäisch abgestimmt, und die Bewertungsergebnisse sind auf europäischer Ebene einzubringen und durchzusetzen.

Die Arbeit des Fachbereichs IV

Europäische Expertengruppen profitieren von der Erfahrung und dem Fachwissen des ⁠UBA⁠-Fachbereiches IV. Beispiele hierfür sind seine Beiträge zur Ausgestaltung der EU- Biozid- und Pflanzenschutzverordnung, die Entwicklung von Leitfäden für die Umweltbewertung von Arzneimitteln, Fachfragen zur EG Detergenzienverordnung und zur europäischen Chemikalienverordnung REACH.

Der Fachbereich IV ist Bewertungsstelle für Umweltrisiken von Stoffen. Beim Vollzug des Biozidgesetzes, Pflanzenschutzgesetzes, Arzneimittelgesetzes und Infektionsschutzgesetzes sind wir Einvernehmensstelle. Die Einvernehmensregelung stellt  bei der Zulassung von Chemikalien die Zustimmung des UBA in Bezug auf die Bewertung der Umweltrisiken und die Maßnahmen zur Risikominderung sicher. Dabei arbeiten wir mit anderen Bundesbehörden, insbesondere der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zusammen.

Chemikalien

Das zentrale europäische Stoffgesetz ist die REACH-Verordnung. Demnach müssen Industriechemikalien zwar nur in besonderen Fällen zugelassen werden; jedoch ist ein Registrierungsdossier bei der europäischen Chemikalienagentur ECHA einzureichen. Die Überprüfung dieser Dossiers und die Identifizierung besonders gefährlicher Stoffe ist Aufgabe der Mitgliedstaaten, in Deutschland des Umweltbundesamtes, soweit es Umweltrisiken betrifft.

Pflanzenschutzmittel und Biozide

Pflanzenschutzmittel bedürfen einer Zulassung, bevor Landwirte sie einsetzen dürfen. Da sie direkt in die Umwelt ausgebracht werden und Wirkstoffe enthalten, die gegenüber bestimmten Schadorganismen giftig wirken, bedarf es einer besonders intensiven Prüfung, ob ihre Anwendung verträglich für den Naturhaushalt und unschädlich für das Grundwasser sind.

Auch Biozide, die zur Abtötung oder Abschreckung von Schadorganismen im nichtagrarischen Bereich oder für den Schutz von Materialien wie Holz verwendet werden, dürfen erst nach Zulassung verwendet werden. Die Zulassung bedarf ebenfalls einer gründlichen Umweltprüfung.

Es ist eine wichtige Aufgabe der Siedlungshygiene, dass genügend wirksame Mittel und Verfahren bereit stehen, um der Ausbreitung von Krankheiten durch Schädlinge wie Schaben oder Zecken vorzubeugen. Wir führen experimentelle Prüfungen der Wirksamkeit von Mitteln und Verfahren zur Schädlingsbekämpfung nach Infektionsschutzgesetz durch und gewährleisten dabei, dass keine unvertretbaren Umweltwirkungen auftreten.

Arzneimittel

Arzneimittel sollen der Gesundheit von Mensch und Tier dienen. Da sie biologisch hochaktive Stoffe sind, sind unerwünschte Nebenwirkungen von Rückständen in der Umwelt nicht auszuschließen. Wir prüfen im Rahmen der Zulassung diese Nebenwirkungen und legen Auflagen fest, um die Umwelt zu schützen.

Wasch- und Reinigungsmittel

Wasch- und Reinigungsmittel unterliegen einer speziellen Gesetzgebung, weil sie in großen Mengen verwendet werden und die enthaltenen Chemikalien über das Abwasser potenziell in den Wasserkreislauf gelangen können. Für sie gelten deshalb hohe Anforderungen an die biologischen Abbaubarkeit der Inhaltsstoffe. Das Umweltbundesamt beteiligt sich dabei an der Entwicklung von Umweltzeichen für Wasch- und Reinigungsmittel und an der Diskussion zur Weiterentwicklung europäischer gesetzlicher Regelungen.

Wassergefährdende Stoffe

Wassergefährdende Stoffe müssen in technischen Anlagen so sicher gehandhabt werden, dass keine Beeinträchtigung von Gewässern zu besorgen ist. Hierzu stufen wir die Stoffe in Gefährdungsklassen ein.

Internationale Chemikaliensicherheit

Darüber hinaus beteiligen wir uns auf internationaler Ebene an der Gestaltung von Regelungen und Maßnahmen zur Chemikaliensicherheit. Besonders hervorzuheben sind dabei die persistenten organischen Schadstoffe (POPs), deren Herstellung und Verwendung durch internationale Übereinkommen verboten oder stark eingeschränkt ist. Die Kooperation mit internationalen Organisationen, insbesondere der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und  dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) ist Aufgabe des Fachbereiches. Einen besonders hohen Stellenwert in der internationalen Chemikaliensicherheit hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die unter anderem für Fragen der Sicherheit von Nanomaterialien und die Ausarbeitung international harmonisierter Prüfrichtlinien zur Untersuchung von Stoffen verantwortlich ist.

Chemikalienforschung

Für diese Aufgaben widmet sich der Fachbereich IV der Fortentwicklung der wissenschaftlichen Grundlagen zur Bewertung ökotoxikologischer Wirkungen, der biologischen Abbaubarkeit, der Anreicherung in Organismen und in der Nahrungskette sowie der Umweltexposition durch Stoffe. Diese Arbeiten schließen Fragestellungen zu besonderen Wirkmechanismen, wie hormonellen Wirkungen, ein. Dazu wirken wir an der Entwicklung und Verbesserung geeigneter Prüfmethoden zur Bewertung von Umweltrisiken mit und begleiten diese experimentell. Die Erarbeitung von Methoden zur Bewertung von Nanopartikeln in verschiedenen Anwendungen und die Implementierung von Regeln zu Nanomaterialien in die Stoffgesetze ist ein weiterer Schwerpunkt.

Fachdatenbanken

Die Arbeiten zum Vollzug der verschiedenen Stoffgesetze erfordern umfangreiche Fachdatenbanken, die betreut und weiterentwickelt werden.

Der Fachbereich betreut den Gemeinsamen Stoffdatenpool Bund/Länder (GSBL). Der GSBL enthält inzwischen mehr als 309.000 Datensätze für Recherchen und Abfragen. Die Gefahrstoffschnellauskunft (GSA) ist ein viel genutzter Teildatenbestand für Ersteinsatzkräfte und Endanwender, wie beispielsweise die Feuerwehr oder das Technische Hilfswerk.

Ein wichtiges Instrument, um den Erfolg von Maßnahmen zur Minderung des Eintrages polychlorierter Dibenzodioxine und –furane zu dokumkentieren, ist die Dioxin-Datenbank des Bundes und der Länder. Festgestellte Belastungen von Umweltproben, Biota sowie Futter- und Lebensmitteln mit Dioxinen und Furanen sowie mit polychlorierten Biphenylen (⁠PCB⁠) werden von uns dokumentiert, bewertet und Maßnahmenvorschläge zur weiteren Minderung der Belastungen ausgearbeitet.

Die Fließ- und Stillgewässer-Simulationsanlage und Labore

Die Fließ- und Stillgewässer-Simulationsanlage (FSA) auf dem Versuchsfeld des Umweltbundesamtes in Berlin-Marienfelde ist eine technisch anspruchsvolle und große Versuchseinrichtung. In dieser Anlage bilden wir fließende, stehende und durchströmte Gewässer – von Bächen und Flüssen über Teiche und Seen bis hin zu Flussseen – mit den darin befindlichen aquatischen Lebensgemeinschaften nach. Die FSA zählt zu den großen Modell-Ökosystemen (Mesokosmen), die Bindeglieder zwischen den vereinfachten und leicht zu kontrollierenden Laborversuchen und Freilandexperimenten (Feldstudien) darstellen. Mit der FSA verbunden ist ein chemisch-analytisches Labor sowie ein GLP-zertifiziertes Labor für ökotoxikologische Testverfahren, in denen wir spezielle Untersuchungen, zum Beispiel zu Arzneimitteln in der Umwelt, durchführen sowie Analyseverfahren für Umweltchemikalien entwickeln.

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